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   BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 292/93   

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https://dejure.org/1993,2244
BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 292/93 (https://dejure.org/1993,2244)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.1993 - 2 BvR 292/93 (https://dejure.org/1993,2244)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 1993 - 2 BvR 292/93 (https://dejure.org/1993,2244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit der Fälschung von Kommunalwahlen in der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kommunalwahlen - DDR - Fälschung - Verurteilung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 292/93

    Strafbarkeit der Fälschung von Kommunalwahlen in der ehemaligen DDR

    BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92

    Strafbarkeit von Fälschungen der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 in der DDR nach der

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Wolfgang Berghofer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2524
  • MDR 1993, 790
  • NVwZ 1993, 1077 (Ls.)
  • NStZ 1993, 43
  • NStZ 1993, 432
  • NJ 1993, 315
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 292/93
    Art. 103 Abs. 2 GG versagt verfassungskräftig sowohl die rückwirkende Anwendung neu geschaffener Straftatbestände als auch die Strafbegründung im Wege der Analogie oder des Gewohnheitsrechts (vgl. BVerfGE 26, 31 [42]; 64, 389 [393]; 81, 132 [135]).

    Dies entspricht der Tradition, in welcher der Satz "nulla poena sine lege" steht (vgl. BVerfGE 64, 389 [394]).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 292/93
    Art. 103 Abs. 2 GG , der darüber hinaus hinreichend bestimmte Straftatbestände verlangt, will sicherstellen, daß jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (vgl. BVerfGE 47, 109 [120 ff.]; 48, 48 [56]; 57, 250 [262]).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 292/93
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 74, 102 [127] m.w.N.).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 292/93
    Art. 103 Abs. 2 GG versagt verfassungskräftig sowohl die rückwirkende Anwendung neu geschaffener Straftatbestände als auch die Strafbegründung im Wege der Analogie oder des Gewohnheitsrechts (vgl. BVerfGE 26, 31 [42]; 64, 389 [393]; 81, 132 [135]).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 292/93
    Art. 103 Abs. 2 GG , der darüber hinaus hinreichend bestimmte Straftatbestände verlangt, will sicherstellen, daß jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (vgl. BVerfGE 47, 109 [120 ff.]; 48, 48 [56]; 57, 250 [262]).
  • BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76

    Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 292/93
    Art. 103 Abs. 2 GG , der darüber hinaus hinreichend bestimmte Straftatbestände verlangt, will sicherstellen, daß jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (vgl. BVerfGE 47, 109 [120 ff.]; 48, 48 [56]; 57, 250 [262]).
  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    Auszug aus BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 292/93
    Im Falle einer Umgestaltung des Tatbestandes durch das neue Gesetz ist deshalb vor dem Vergleich beider Gesetze zunächst zu prüfen, ob der Unrechtskern der Tat erhalten geblieben ist oder ein völlig neuer Unrechtstyp geschaffen wurde (vgl. BGHSt 26, 167 [172]).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des

    Diese Vorschrift stellt damit im Sinne der für eine fortbestehende Strafbarkeit erforderlichen Unrechtskontinuität (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 1993 - 2 BvR 292/93, NStZ 1993, 432) eine Nachfolgeregelung zu § 179 StGB dar.
  • BGH, 13.12.1993 - 5 StR 76/93

    Stellung der Rechtspflege im System der DDR; Rechtsbeugung durch DDR-Richter

    Es ist vielmehr zu prüfen, ob, wenn das StGB schon zur Tatzeit in der ehemaligen DDR gegolten hätte, das nach dem StGB-DDR strafbare Verhalten auch nach einer der DDR-Norm entsprechenden Vorschrift des StGB strafbar gewesen wäre (BGHSt 39, 54, 66; BVerfG-Kammer NStZ 1993, 432).
  • VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05

    Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Verwendung eines

    In Art. 15 Abs. 2 VvB ist damit auch eine spezielle Ausgestaltung des Willkürverbots der Verfassung von Berlin für die Strafgerichtsbarkeit enthalten (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 64, 389 ; BVerfG, NJW 1993, 2524; 1998, 1135 ).
  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07

    Gleichheitsgrundsatz (strukturell gleichheitswidrige Besteuerung); Verbot

    Art. 103 Abs. 2 GG, der darüber hinaus hinreichend bestimmte Straftatbestände verlangt, will sicherstellen, dass jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 48, 48 ; 57, 250 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 1993 - 2 BvR 292/93 -, NJW 1993, S. 2524).
  • BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94

    Strafbarkeit der Wahlfälschung im Auftrag der SED-Parteiführung;

    Das Bundesverfassungsgericht hat die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg versprach (Kammer-Beschluß vom 31. März 1993 - 2 BvR 292/93, NJW 1993, 2524).
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